Honorar

Die Leistungen von Heilpraktikern können, bei entsprechender Versicherung, von Ihrer Krankenkasse erstattet werden.  Fragen Sie bitte VOR Beginn der Behandlung bei Ihrem Versicherer nach und lassen Sie sich ggf. eine Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Welche Leistungen genau erstattet werden und wie viel erstattet wird, erfahren Sie auch aus Ihrem Versicherungsvertrag. Ich kann dazu keine Auskunft geben. Erstattet wird in der Regel gemäß dem GebüH - dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985, das Sie im Internet finden. Dass ich nicht für den Gebührensatz von 1985 arbeiten kann, wird einleuchten.  Bedenken Sie bitte, dass meine Leistungen weit über die Zeit, die ich direkt mit Ihnen verbringe, hinaus gehen. 

 

"Die Gebührenordnung für Heilpraktiker ist keine Rechtsvorschrift, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung [im Jahr 1985]. Das bedeutet, dass der Heilpraktiker jederzeit andere Honorare vereinbaren kann. Sofern die Höhe des Honorars vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gelten jedoch nach § 612 Bürgerliches Gesetzbuch die in der Gebührenordnung genannten "üblichen" Beträge." (http://www.kreawi.de/heilpraktiker-beruf/gebuehrenordnung-gebueh.html)

 

Falls Sie eine entsprechende Versicherung haben, werde ich Ihnen eine Rechnung stellen, die Sie dort einreichen können. Leistungen, die mit "a" oder "analog" gekennzeichnet sind, sind sogenannte Analogleistungen, d. h. dass eine andere Leistung durchgeführt wurde, die aber nach dem Kostensatz der angegebenen Leistung verrechnet wurde.

 

Natürlich werde ich versuchen, die Behandlung so zu gestalten, dass möglichst viel davon erstattet werden kann. Deshalb bitte ich Sie, mir bei der Terminvereinbarung mitzuteilen, ob Sie eine entsprechende Krankenversicherung haben. 

 

Unabhängig von der Erstattung über Ihre Versicherung ist die Rechnung jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Was die Versicherung erstattet oder nicht erstattet, ist letztendlich nicht Sache des Therapeuten.

 

Rechnen Sie mit 180 Euro pro Stunde zzgl. Verbrauchsmaterial und Medikamente.

 

Da wir eine reine Terminpraxis sind, müssen Termine mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, sonst wird der Mindestbetrag von 85 Euro bei Folgeterminen oder 170 Euro bei Erstterminen zur sofortigen Zahlung fällig

Hypnosesitzungen

Für Hypnosesitzungen gelten separate Honorarvereinbarung, die Sie unter http://hypnosetherapie.weebly.com/honorar.html nachlesen können.