Honorar

Die Leistungen von Heilpraktikern können bei entsprechender Versicherung bis zu 100% von Ihrer Krankenkasse erstattet werden.  Welche Leistungen genau erstattet werden, erfahren Sie aus Ihrem Versicherungsvertrag bzw. von Ihrer Versicherung. Fragen Sie bitte bei Ihrem Versicherer nach. Erstattet wird in der Regel gemäß dem GebüH - dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, dass Sie im Internet finden.

"Die Gebührenordnung für Heilpraktiker ist keine Rechtsvorschrift, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung [im Jahr 1985]. Das bedeutet, dass der Heilpraktiker jederzeit andere Honorare vereinbaren kann. Sofern die Höhe des Honorars vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gelten jedoch nach § 612 Bürgerliches Gesetzbuch die in der Gebührenordnung genannten "üblichen" Beträge." (http://www.kreawi.de/heilpraktiker-beruf/gebuehrenordnung-gebueh.html

 

 

Da die Lebenshaltungskosten nicht auf nicht auf dem Niveau von 1985 stehen geblieben sind, veranschlage ich ab 1.1.2023 in machen Fällen den doppelten Satz des Gebührenverzeichnisses. Wenn eine Leistung auf der Rechnung mit "a" oder "analog" gekennzeichnet ist, handelt es sich um eine sogenannte Analagoleistung, d. h. dass eine andere Leistung durchgeführt wurde, die aber nach dem Kostensatz der angegebenen Leistung verrechnet wurde.

Natürlich werde ich versuchen die Behandlung so zu gestalten, dass möglichst viel davon erstattet werden kann. Deshalb bitte ich Sie, mir bei der Terminvereinbarung mitzuteilen, ob Sie eine entsprechende Krankenversicherung haben. 

Unabhängig von der Erstattung über Ihre Versicherung ist die Rechnung jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Was die Versicherung erstattet oder nicht erstattet, ist letztendlich nicht Sache des Therapeuten.

 

Damit Sie einen Anhaltspunkt haben, rechnen Sie mit zwischen 80 und 110 Euro pro Stunde zzgl. Verbrauchsmaterial und Medikamente.

 

Da wir eine reine Terminpraxis sind, müssen Termine mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, sonst wird der Mindestbetrag von 65 Euro zur sofortigen Zahlung fällig

Hypnosesitzungen

Für Hypnosesitzungen gelten seperate Honorarvereinbarung, die Sie unter http://hypnosetherapie.weebly.com/honorar.html nachlesen können.